Dr. Hermann Woger M.Sc., M.Sc.
Zahnärztliche Behandlungen ohne Einschränkung
Die Landesregierung wird § 6a der Corona-Verordnung - drei Wochen nach dessen Inkrafttreten – ab dem 4. Mai 2020 aufheben. Am 9. April 2020 veröffentlichte die Landesregierung, dass bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten nur noch akute Erkrankungen und Notfälle behandelt werden dürfen und alle anderen Behandlungen zu verschieben seien. Lesen Sie mehr
- Wir sind auch in Corona-Zeiten für Sie da -
Die KZV und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg haben wegen der Verunsicherung vieler Patienten eine Anzeige und einen redaktionellen Text herausgegeben, welche beide in vielen lokalen Gemeindeblättern erschienen sind. Hier wird allgemein klargestellt, dass die Zahnarztpraxen weiterhin alle notwendigen zahnmedizinischen Maßnahmen erbringen dürfen.
Juli 2018 – Herzlich Willkommen, Frau Richter!
Wir begrüßen zum 1.Juli eine neue angestellte Zahnärztin. ... Lesen Sie mehr